: Rechtswidrige Arbeit
betr.: „Ein-Euro-Jobs tun nicht allen gut“, taz ruhr vom 10.05.04Die „Zusätzlichkeit“ von „Arbeit gegen Aufwandsentschädigung“ ist rechtswidrig, wenn der „Träger“ beispielsweise im Pflegebereich Arbeiten anordnet, die üblicherweise vom Pflegepersonal selbst geleistet werden müsste. Diese Arbeiten sind nicht zusätzlich, wenn vorher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte diese Arbeiten geleistet haben, aber kurz vor Einstellung von Ein-Euro-Jobbern entlassen wurden. In diesem Zusammenhang wäre interessant zu erfahren, wie viele Beschäftigte die Caritas im Jahr 2004 entlassen hat. Arbeitsloseninitiative Takt-Voll, Essen