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■ RechtsaußenFreiheitsstrafen

Stuttgart (dpa) – Das Stuttgarter Landgericht hat gestern in einem Neonazi-Prozeß drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen mit Bewährung verurteilt. Wegen Fortführung einer verbotenen Vereinigung erhielten die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen sieben und achtzehn Monaten.

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