Rechts-Streit schwächt RCDS

Schleswig-Holsteins RCDS muss sich sagen lassen, dass er sich nicht klar gegen Rechts abgrenzt. Das stellte ein Gericht fest. Die Prozesskosten bringen den CDU-Hochschulnachwuchs nun in Bedrängnis

Aus Kiel JAN HAUSER

Nein, fehlende Distanz zu rechten Positionen wollte der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Schleswig-Holstein sich nicht nachsagen lassen. Er verklagte sechs Kieler Hochschulgruppen, verlor den Prozess und stand deswegen kurz vor dem Bankrott. Die fälligen Kosten für den gegnerischen Anwalt, vom Amtsgericht Kiel auf 923 Euro festgesetzt, konnte der RCDS nicht zahlen, sondern musste seine Prozessgegner um Ratenzahlung bitten um der Pleite zu entgehen, sagt Jörg Junge, Anwalt der sechs beklagten Hochschulgruppen.

Kritik an der christdemokratischen Nachwuchsorganisation kommt auch aus den Reihen der Mutterpartei CDU. Landesgeschäftsführer Daniel Günther sagt: „Wenn man so verantwortungslos mit Geld umgeht, dann einen solchen aufwendigen Prozess führt, ohne das man mit den notwendigen Mitteln ausgestattet ist, dann kommt man in eine solche Situation.“ Im Januar hat der RCDS auch sein Büro aus finanziellen Gründen aufgegeben, so Günther. Das Büro befand sich in Kiel im selben Haus wie der CDU-Landesverband.

Die sechs vom RCDS beklagten Hochschulgruppen stimmten der Ratenzahlung zu. „Wir wollten uns nicht auf das Niveau herablassen, mit dem der RCDS uns begegnet ist, sondern fair agieren“, sagt Konstantin Schrader von der grünen Hochschulgruppe. Inzwischen hat der RCDS seine Schulden in drei Raten bezahlt, sagt Anwalt Junge. Der RCDS wollte dazu keine Stellungnahme abgeben.

Grüne, Jusos und Linke sowie Fachschaftsliste, Buena Vista Uni Club und PPM-Stimme dürfen nun weiter sprechen „von der wiederholt sichtbar gewordenen fehlenden Distanz des Kieler RCDS zu Positionen, die im Umfeld von Neonazis und Unbelehrbaren gang und gäbe sind“. Mit diesen Worten kritisierten sie eine RCDS-Veranstaltung. Dort hatte der emeritierte Kieler Germanist Heinz-Günter Schmitz einen Vortrag über „Die Amerikanisierung der deutschen Sprache und Kultur“ gehalten. In einem Flugblatt attackierten die Hochschulgruppen den Vortrag und schrieben, dass in der Diskussion „offen rechte Ansichten vertreten und mit deutlichem Applaus bedacht wurden, ohne dass die Verantwortlichen des RCDS sich davon distanziert hätten“.

Für Schmitz handelt es sich bei seinem Vortrag „ganz offenkundig um einen sprachwissenschaftlichen und sprachgeschichtlichen und dabei zugleich sprach- und kulturkritischen Vortrag“. Er hat den Inhalt mehrfach ohne Beanstandung vorgetragen und in Büchern veröffentlicht. Auch der RCDS streitet die Vorwürfe ab.

Vor Gericht wollte er durchsetzen, dass die anderen Hochschulgruppen ihre Aussagen widerrufen müssen und nicht mehr wiederholen dürfen. Er beruft sich auf das Redemanuskript von Schmitz, das keinen Grund zu den Vorwürfen liefere. Mit dem Manuskript als Grundlage wies die Richterin des Amtsgerichts die Klage jedoch ab. Im Urteil vom August 2007 schreibt sie: „Auch wenn dieser Vortrag nicht überwiegend von nationalsozialistischem Gedankengut geprägt und durchaus wissenschaftlich aufbereitet war, so ließ er jedenfalls in einigen Passagen das Werturteil zu, dass hier Ansichten vertreten werden, welche auch im Umfeld von Neonazis und Unbelehrbaren Zustimmung finden.“

Auch die CDU hat sich mit den Vorwürfen gegen den RCDS beschäftigt. Landesgeschäftsführer Daniel Günther habe sie für haltlos befunden, sagte noch vor dem Prozess Constance Schumann, die die Veranstaltung für den RCDS organisiert hatte. Günther selbst sagt dagegen, er sei zu keinem Ergebnis gekommen. Teilnehmer jenes Abends hätten ihm sehr Widersprüchliches berichtet: „Insgesamt empfehle ich aber immer dem RCDS, gar nicht in den Verdacht zu geraten, dass man sich mit nationalsozialistischem Gedankengut auch nur in die Nähe begibt“, sagt Günther. „Von daher wären sie auch selbst klug beraten, wenn man so etwas in Zukunft definitiv unterlassen würde.“