in kürze UNFÄLLE IM AUSLAND : Rechte gestärkt
Ein deutscher Autofahrer kann die Versicherung seines Unfallgegners vor einem deutschen Gericht verklagen, auch wenn der Haftpflichtversicherer im EU-Ausland sitzt. Das Urteil des OLG in Köln ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat ließ die Revision beim Bundesgerichtshof zu. (Az.: 16U 36/05) (afp)