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Archiv-Artikel

Recht für „Drei Tenöre“

EuGH: Deutschland muss Umsatzsteuer für Konzerte neu regeln. Solisten müssen Bands gleichgestellt werden

LUXEMBURG afp ■ Deutschland muss die Umsatzsteuer für Konzerte neu regeln. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in einem Streit um die „Drei Tenöre“ entschieden. Danach ist die deutsche Regelung unzulässig, die Solisten gegenüber Bands benachteiligt. Das Urteil ist ausschlaggebend für ein Strafverfahren gegen Ex-Konzertveranstalter Matthias Hoffmann. Er muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten, weil er für die Tournee 1995/96 von Luciano Pavarotti, Placido Domingo und José Carreras keine Umsatzsteuer abführte. Über dieses Strafverfahren muss nun abschließend der Bundesgerichtshof entscheiden. Nach deutschem Recht zahlen kulturelle Einrichtungen wie Theater und Zoos keine Umsatzsteuer, ebenso private Bands, Orchester und Chöre. Dagegen wird auf die Gage für Solisten die Steuer fällig. Laut EuGH verstößt dies gegen den „Grundsatz der steuerlichen Neutralität“. (Az: C-144/00)