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Recht auf Sexarbeit

ProstitutionS-schutz

Allein, isoliert und illegal – so könnte bald der Alltag für SexarbeiterInnen aussehen, falls das neue Prostitutionsschutzgesetz in Kraft treten sollte. „Das Gesetz widerspricht diametral einem Schutzgedanken – und bringt uns aktiv in Gefahr“, warnt Undine DeRivière, Sprecherin des Bundesverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen. Es sei ein Gesetz zur Kontrolle, Eindämmung und Verdrängung von Sexarbeit. Maximal problematisch, minimal hilfreich. Das Ende sexueller Dienstleistungen?

Dieser und weiterer Fragen wird am kommenden Mittwoch auf dem 2. Sexarbeitskongress an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg nachgegangen. Dabei sind vor allem zwei der geplanten Änderungen so gar nicht im Sinne der ArbeiterInnen: die Konzession für Bordelle und die Anmeldepflicht für Sexarbeitende. „Ersteres wird viel unserer Infrastruktur zerstören und uns in die Isolation treiben“, sagt DeRivière.

So gelte bereits der Zusammenschluss von zwei Personen als Prostitutionsgewerbe. Für solche Kleinbetriebe seien Forderungen wie die nach einem Notrufsystem wirtschaftlich nicht realisierbar. Um dem zu entgehen, würden sich viele nicht anmelden. Damit würden sie illegalisiert. DeRivières düstere Prognose: 80 Prozent der Betriebe werden schließen müssen.

Auch die Meldepflicht scheint problematisch: So verstößt der geplante „Hurenausweis“ womöglich gegen EU-Recht, nach dem Daten über das Sexualleben besonders geschützt sind.

Der Bundesverband Sexarbeit fordert, Sexarbeit zu entkriminalisieren, Sonderparagrafen zu streichen, eine gewerberechtliche Anmeldepflicht für Bordelle einzuführen – inklusive einer Verpflichtung für Ämter, diese auch anzunehmen! – und eine Anerkennung von Sexarbeit als freier Beruf. Nicht zu vergessen sei zudem ein Ausbau des Unterstützungsnetzes für Sexarbeitende wie Gesundheitsberatungen, Einstiegsberatungen und Angebote zur Umorientierung in andere Berufe. Damit hat der Bundestag noch so einiges zu überdenken. grö

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