RÜCKZAHLUNG VON SEMESTERGEBÜHREN : Anträge stapeln sich, Frist läuft ab
In den Berliner Universitäten stapeln sich die Anträge: Die Auszahlung verfassungswidrig erhobener Rückmeldegebühren verzögert sich. Viele ehemalige Studierende haben die entsprechende Erstattung noch nicht erhalten. Allein an der Humboldt-Universität liegen 15.000 unbearbeitete Anträge. An der Freien Universität (FU) warten Studierende schon seit fünf Monaten auf ihr Geld: „Viele fragen bei uns an, die die Rückzahlung vor Monaten beantragt und seitdem nichts gehört haben“, sagt Philipp Bahrt vom Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) an der FU Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Rückmeldegebühr, die die Berliner Universitäten zwischen 1996 bis 2004 erhoben, als verfassungswidrig eingestuft. 51 Euro pro Semester werden deshalb auf Antrag erstattet.
Keine Anträge gestellt
Die Mehrheit der Berechtigten hat aber noch gar keine Auszahlung beantragt. An der TU haben bisher nur die Hälfte der Berechtigten einen Antrag gestellt, an der HU nur ein Drittel. Dadurch spart der Senat, der die Kosten für die Rückerstattung übernimmt, viel Geld. Von den möglichen 90 Millionen Euro müssen bisher nur etwa 44 Millionen ausgeschüttet werden. Die Zeit für die Beantragung läuft ab, die Universitäten haben eine Frist bis Ende 2013 gesetzt.
Philipp Bahrt vom FU-Asta hält die von den Universitäten gesetzte Frist für rechtswidrig. Schließlich hätten die Unis unrechtmäßig gehandelt, und viele Ex-Studierende wüssten nichts von der Rückzahlung. „Wenn die Universitäten nach Ablauf der Frist Anträge ablehnen, werden wir eine Klage prüfen“, so Bahrt. Er forderte betroffene Studierende auf, sich bei ihrem Asta zu melden. KERSTEN AUGUSTIN