RUSSLAND : Weiterhin keine Todesstrafe
MOSKAU | Die Todesstrafe wird in Russland auch nach dem 1. Januar 2010 nicht verhängt. Das entschied das Verfassungsgericht in St. Petersburg gestern. Die Todesstrafe könne wegen mehrerer internationaler Verpflichtungen, denen Russland unterliege – zum Beispiel die Mitgliedschaft im Europarat –, weiterhin nicht verhängt werden, hieß es. Russland hatte 1999 in einer Übereinkunft die Todesstrafe für zunächst zehn Jahre ausgesetzt. In Umfragen spricht sich die Bevölkerungsmehrheit für die Todesstrafe aus. (dpa)