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ROMAN POLANSKI Schweizer Gericht lehnt Haftentlassung ab

BELLINZONA | Das Schweizer Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Filmregisseurs Roman Polanski gegen die Auslieferungshaft wegen hoher Fluchtgefahr abgelehnt. Die angebotene Kaution genüge hinsichtlich ihrer Form nicht den gesetzlichen Anforderungen, erklärte das Gericht gestern. Eine Haftentlassung komme zurzeit nicht in Frage. Der Filmemacher war am 26. September auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden. Die USA wollen den 76-Jährigen wegen des sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens im Jahre 1977 zur Rechenschaft ziehen. (ap)