ROCKER VERURTEILT : Milde Strafe für Bandido-Aussteiger
Ein Aussteiger aus dem Rockermilieu ist am Dienstag wegen Erpressung und Amtsanmaßung zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In der streng abgeschirmten Neuauflage des Prozesses hatte der 24-Jährige vor dem Berliner Landgericht gestanden, einen Dealer um 21.000 Euro erpresst zu haben.
Der Abtrünnige aus dem Umfeld der Bandidos hat sich mit seinem Geständnis ohne Wenn und Aber in Gefahr gebracht, urteilte Richterin Iris Berger. Er gelte als Verräter. Mit seiner Hilfe können schwere Straftaten aufgeklärt werden. Die Kooperation wurde besonders mildernd im Strafmaß berücksichtigt.
Der Angeklagte hatte bereits im September in einem weiteren Prozess das Gesetz des Schweigens gebrochen. Er hatte sich sowie andere Rocker einer Brandstiftung bezichtigt. Der Aussteiger wurde verurteilt, blieb aber für seine Aufklärungshilfe straffrei.
Im Juni 2010 hatte der Rocker mit zwei Komplizen 21.000 Euro von dem Dealer erpresst. „Wir wollen Schweigegeld“, schilderte der damals als Polizist getarnte Angeklagte seine Forderung. Er habe gedroht, den Mann abzuknallen, sagte der Mann.
Noch einmal hatte der 24-Jährige versucht, den Dealer zu überfallen. Er hatte Schulden im Rockerclub und wurde unter Druck gesetzt. Nach seiner Festnahme entschloss sich der Rocker, sein Schweigen zu brechen. Wegen des Raubversuchs wurde der angelernte Elektriker im Mai 2012 zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Strafe bezog das Gericht jetzt ein.
Das Verfahren gegen einen Mitangeklagten wurde abgetrennt. Am 24. Oktober beginnt ein weiterer Prozess gegen den Aussteiger und drei weitere Männer aus dem Umfeld der Bandidos. (dpa)