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Archiv-Artikel

REISEN Fluggesellschaften stehen in der Pflicht

LUXEMBURG | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden bei Flugannullierungen wegen Naturkatastrophen gestärkt. Fluggesellschaften müssen gestrandeten Kunden die Kosten etwa für Unterkunft und Essen ersetzen, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Anlass des Urteils war die Luftraumsperrung in Europa im April 2010 nach Ausbruch eines isländischen Vulkans. Die Klägerin war deshalb für sieben Tage am Heimflug von Portugal nach Irland gehindert, Ryanair ließ sie hängen. (afp)