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Archiv-Artikel

RASSISTISCHE GERICHTSVERFAHREN Anzeige gegen Brandenburger Asyl-Richterin

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) haben am Mittwoch Anzeige gegen eine Brandenburger Richterin erstattet. Sie werfen der Richterin am Amtsgericht Eisenhüttenstadt vor, in Verfahren gegen AsylbewerberInnen „Recht zu beugen“, indem sie Freiheitsstrafen in Schnellverfahren verhänge und der juristischen Aufklärungspflicht nicht nachkomme. Zudem betreibe sie in ihren Urteilsbegründungen „rassistische Propaganda“.

Die Richterin urteile häufig in Verfahren über Flüchtlinge, die über die polnische Grenze nach Brandenburg einreisen, in Polen aber bereits Asylanträge gestellt haben. Diese bezeichne sie pauschal als „Asyltouristen“, die sich zu einem „Heer von Illegalen“ formierten, kritisieren die JuristInnen von RAV und VDJ. Zudem tauche die Behauptung, deren Einreise führe „in Ballungsgebieten immer mehr zu Spannungen“, die sich dann „in der Regel durch weitere Straftaten entladen“, immer wieder in ihren Urteilsbegründungen auf, heißt es in der Strafanzeige, die der taz vorliegt. Solche Formulierungen seien „herabwürdigend und pauschalisierend“. Die Richterin entferne sich damit „in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz“.

Die Äußerungen der Brandenburger Strafrichterin könnten „Rassisten sogar zu Gewalttaten ermutigen“, meint der RAV-Vorsitzende Martin Heiming. Die Staatsanwaltschaft solle die Strafanzeige deshalb „sehr sorgfältig prüfen“.

Weder die für die Ermittlungen gegen die Angezeigte nun zuständige Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) noch der Präsident des dortigen Landgerichts als Vorgesetzter der Juristin war gestern für eine Stellungnahme zu erreichen. (taz)