: Programmgestaltung via Rundfunkgebühr
■ Schamloser Gesetzesbruch im Rundfunkbereich
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Helmut Simon hat „schamlosen“ Gesetzesbruch im Bereich des öffentlich -rechtlichen Rundfunks angeprangert. Bei einem Rundfunk -Symposium an der Evangelischen Akademie in Bad Boll (Kreis Göppingen) sagte Simon, die Presse- und Rundfunkfreiheit werde durch die Rechtsprechung „ungewöhnlich umfassend und ausgeprägt gewährleistet“. Dennoch habe der „Verschleiß der politischen Kultur“ und der „Rückfall in obrigkeitsstaatliches Denken“ auch auf den Rundfunk übergegriffen. Besonders folgenschwer seien dabei politische Einwirkungen bis hin zu „Einschüchterungsversuchen gegenüber unbequemen Redakteuren“.
Der der SPD nahestehende frühere Verfassungsrichter zitierte ein fraktionsinternes Papier der Stuttgarter CDU -Landtagsfraktion vom 25.April 1988. Darin heißt es, daß „als einzige echte Einflußmöglichkeit die Festsetzung der Rundfunkgebühren“ geblieben sei. Solche „finanziellen Knebelungsversuche“ - so Simon - seien grundrechtswidrig. Die Einwirkung auf die Programmgestaltung sei über die Finanzierung der Rundfunkanstalten nicht zulässig.
dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen