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Produkt ist weiterhin zugelassen

■ betr.: „Tod bleibt ein Meister aus Deutschland“, taz vom 23. 1. 97

In dem Artikel heißt es u.a., daß in Deutschland Mittel wie Kinder- Aspirin verboten seien. Das ist falsch und führt zur unnötigen Verunsicherung ihrer Leserinnen und Leser! Das entsprechende Produkt ist nach wie vor erhältlich, allerdings heute unter dem Namen „Aspirin W 100“ („100“ steht für die Wirkstoffdosis von 100 mg). Da es inzwischen vorwiegend und mehr und mehr von älteren Menschen zur Vorbeugung von Herzinfarkt und Schlaganfall verwendet wird, hielten wir die Bezeichnung „Junior“ nicht mehr für angemessen. Es ist aber weiterhin von dem Gesundheitsbehörden für Schmerzen und Fieber bei Kindern zugelassen. Das haben wir übrigens auch dem Autor des Artikels mitgeteilt. i.V. Hartmut Alsfasser,

Gesundheit Consumer Care,

Bayer AG

Anm. d. Red.: Die Behauptung, in Deutschland seien Mittel wie Kinderaspirin verboten, wurde von der taz-Redaktion versehentlich in die Unterzeile zum Titel genommen. Kritisiert wurde, daß beispielsweise in Brasilien „Aspirina infantil“ trotz möglicher schwerer Nebenwirkungen weiter explizit unter der Bezeichnung „Kinder-Aspirin“ auf dem Markt ist, während der deutsche Namensvetter „Aspirin Junior“ vom Markt genommen wurde.

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