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Archiv-Artikel

Preisabsprachen Kündigungsgrund

BONN ap ■ Kartellabsprachen sollten nach dem Willen des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, künftig ein Grund für die fristlose Kündigung von Topmanagern sein. Er forderte die Unternehmen gestern bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes seiner Behörde für 2001/2002 auf, in ihren Anstellungsverträgen für Führungskräfte eine entsprechende Klausel aufzunehmen. „Das hätte eine abschreckende Wirkung.“ Böge betonte, dass Unternehmen oft in gravierender Weise gegen das Kartellrecht verstießen. Im April dieses Jahres verhängte das Kartellamt das bislang höchste Bußgeld von rund 661 Millionen Euro gegen die sechs größten Zementhersteller. Deren Kartellabsprache habe allen Verbrauchern geschadet – „bis hin zum Häuslebauer“. In dieser Woche beschuldigten die Wettbewerbshüter sieben führende Industrieversicherer illegaler Preisabsprachen.