: Praxisgebühr für Ärzte zumutbar
KÖLN epd ■ Das Sozialgericht Köln hat die Klage eines Arztes gegen die Praxisgebühr abgewiesen. Sie greife nach Ansicht der Richter nicht in die Berufsfreiheit der Ärzte ein, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die organisatorischen Änderungen in der Praxis hält das Gericht für zumutbar. Die Innungskrankenkassen (IKK) begrüßten den Richterspruch. Den Spitzenverbänden der gesetzlichen Kassen sei in allen Punkten Recht gegeben worden, erklärte der IKK-Bundesverband. Die Richter nannten es Sinn und Zweck der Praxisgebühr, „die unbedachte Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen einzudämmen“. Wegen der Bedeutung des Falles ließ das Sozialgericht eine Sprungrevision beim Bundessozialgericht zu. (Az: S 19 KA 5/04)