Präsidentenwahl in Österreich: Habsburger dürfen nicht
Die österreichische Wahlordnung schließt Mitglieder "regierender und ehemals regierender Häuser" von der Präsidentenkandidatur aus. Ein Grüner Lokalpolitiker und seine Schwiegertochter wollen das ändern.
WIEN ap | Zwei Mitglieder des einstigen österreichischen Herrschergeschlechts der Habsburger haben Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt, dass Mitglieder ihrer Familie in Österreich nicht bei Bundespräsidentenwahlen kandidieren können. Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA meldete, fechten Ulrich Habsburg-Lothringen und seine Schwiegertochter Gabriele Habsburg-Lothringen den Satz in der Wahlordnung an, nach dem es "regierenden und ehemals regierenden Häusern" verboten ist, zu kandidieren.
Das verstoße gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf freie und demokratische Wahlen, argumentieren die beiden Habsburger. Ihre Beschwerde sei dem Verfassungsgerichtshof und Bundeskanzler Werner Faymann vorgelegt worden. "Wir erwarten nun innerhalb der kommenden vier Wochen eine Stellungnahme der Bundesregierung", erklärte der Anwalt Rudolf Vouk, Rechtsvertreter des in Kärnten ansässigen Zweiges der Habsburger, im Gespräch mit der APA. Ulrich Habsburg-Lothringen ist für die Grünen Gemeinderat in der Kärntner Bezirksstadt Wolfsberg.
Der Ausschluss der Habsburger von der Kandidatur für das Bundespräsidentenamt wurde mit Ausrufung der ersten Republik eingeführt. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf potenzielle Thronanwärter, sondern auf alle Mitglieder des Hauses. Der Grüne Kommunalpolitiker Habsburg-Lothringen wäre in der Thronfolge "unter ferner liefen", dürfe aber dennoch nicht kandidieren, erläuterte Vouk. Noch krasser sei der Fall bei Gabriele Habsburg-Lothringen. Erst durch ihre Heirat sei die geborene Wetschnig von der Wahl ausgeschlossen. Von dem Ausschluss seien aber auch andere Adelshäuser ausgeschlossen, erklärte Vouk der APA.
"Es dürften also auch Wittelsbacher und Hohenzollern, Karadordevici und Obrenovici, Liechtensteiner und Stuarts, selbst Ashanti-Könige, selbstverständlich wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, nicht für das Amt kandidieren", erklärte Vouk. Ein derart weitreichender Ausschluss sei sachlich nicht begründbar und stehe im Widerspruch zum freien und demokratischen Wahlrecht.
Die Frage, ob Habsburg-Lothringen tatsächlich für das höchste Amt im Staat kandidieren will, stelle sich im übrigen derzeit nicht. "Bei der momentanen Rechtslage kann er ja nicht einmal mit dem Gedanken spielen", zitierte APA den Rechtsanwalt.
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