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Postreform illegal?

Köln (ap) - Die Bundesregierung hat es nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichtes versäumt, bei der Erarbeitung des sogenannten Poststrukturgesetzes den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zu beteiligen. Mit dieser Entscheidung gaben die Richter dem DGB recht, der gegen Bundesregierung und Bundespostministerium geklagt hatte. Die Gesetzesvorlage über die Strukturreform der Post hätte nach Ansicht des Gerichts nicht im Frühjahr vergangenen Jahres in den Deutschen Bundestag eingebracht werden dürfen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. (AZ: VG Köln - 15 K 4623/88 und 15 K 4628/88)

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