Polizeigesetz-Wirbel : Freiheit gefährdet
Da mag der parteilose Innensenator Udo Nagel noch so treuherzig versichern, so genannte Berufsgeheimnisträger würden „nur im Einzelfall“ zum Objekt polizeilicher Abhörbegierden und das allenfalls „zur Abwehr von konkreten Gefahren für Leib und Leben“: Die Betroffenen hielten gestern nicht hinter dem Berg mit ihrer Kritik an Nagels Polizeigesetz-Ideen, wie sie seit Tagen kolportiert und teils wieder dementiert wurden. So forderte der Deutsche Journalisten Verband (DJV) den Verzicht auf die Möglichkeit, Ärzte, Anwälte, Geistliche und nicht zuletzt Journalisten legal zu belauschen. Der kursierende Entwurf Nagels „gefährdet die Pressefreiheit“, sagte die Hamburger DJV-Chefin Marina Friedt und begrüßte die Ankündigung von Bürgermeister Ole von Beust (CDU), „den Schutz der Berufsgeheimnisträger sicherzustellen“.
Auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Kommunikation zwischen Arzt und Patient wies derweil die Ärztekammer hin, die ansonsten mit „Unverständnis“ auf die veröffentlichten Pläne reagierte. „Selbst wenn die Gerichte solche Abhörgenehmigungen nur selten erteilen würden“, so Kammerpräsident Michael Reusch, „könnte sich doch kein Patient sicher sein, dass das, was er seinem Arzt anvertraut, niemand anders erfährt.“
Zu Wort meldeten sich dann auch noch Hamburgs außerparlamentarische Freidemokraten: „Big Brother in Redaktionen, Kanzleien, Arztpraxen und Kirchen darf es nicht geben“, forderte Jan-Erik Spangenberg, stellvertretender FDP-Landeschef. Nagel rüttele an „Grundwerten unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung“. 2002, bei der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes, hatte die damals noch mitregierende FDP daran mitgewirkt, den Lauschangriff auf Ärzte, Anwälte und Journalisten zu verhindert – gegen einen Innensenator Schill. aldi