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Pflicht Die Pharmahersteller leben vom Vertrauens-vorschuss der Patienten – also sollten sie sich auch um Aufklärung bemühen, sagt Bettina Schöne-Seifert„Es geht um Integrität“

Ein Berliner Schering-Labor in den fünfziger Jahren Foto: Will McBride/bpk

INTERVIEW HEIKE HAARHOFF

taz.am wochenende: Frau Schöne-Seifert, trotz aller Forschungsmöglichkeiten kommen immer wieder Arzneimittel auf den Markt, von denen sich nach Jahren der Anwendung herausstellt, dass sie extrem schaden können. Haben Pharmahersteller hier eine andere Verantwortung als beispielsweise Möbelfabrikanten?

Bettina Schöne-Seifert: Ja, denn Schäden an Körper und Seele haben für die Betroffenen einen existenziellen Stellenwert. Außerdem ist die Pharmaindustrie mit ihren Forschungsabteilungen Teil der Wissenschaftsgemeinschaft und damit deren Standards unterworfen. Diese Standards verpflichten zu Ehrlichkeit, Transparenz und Sorgfalt, auch im Umgang mit Nebenwirkungsrisiken und Verdachtsmeldungen. Klar gilt das auch für andere Branchen, etwa für Flugzeughersteller. Aber gerade die Arzneimittelhersteller betonen ja immer ihre besondere Verantwortung im Dienste der Patienten und erfahren dabei – Arzneimittelaufsicht hin oder her – auch einen erheblichen Vertrauensvorschuss.

Gilt diese ethische Verantwortung auch für Medikamente, die zu einer Zeit auf den Markt kamen, als es noch keine Zulassungsverfahren, geschweige denn eindeutige arzneimittelrechtliche Vorgaben gab?

Gewiss muss man vorsichtig sein, nicht heutige Erkenntnisse über Kausalzusammenhänge oder Vorstellungen über angemessene Regelungen zur besseren Gewährleistung von Arzneimittelsicherheit auf frühere Zeitphasen zu projizieren. Sorgfalts-, Aufarbeitungs- und Informationspflichten können sich immer nur am jeweils verfügbaren oder erlangbaren Wissen orientieren. Aber das relativiert nicht die Pflichten selber.

Im Fall des Schwangerschaftstests Duogynon ist die Kausalität zwischen der Einnahme und den embryonalen Missbildungen schwer nachweisbar, weil das Medikament damals weder an Menschen noch an Menschenaffen getestet wurde. Wie sollte sich der Hersteller jetzt verhalten?

Bettina Schöne-Seifert

59, ist Professorin für Medizinethik an der Universität Münster und Mitglied im Beirat zur Aufarbeitung des Verhaltens von Nordrhein-Westfalen im Contergan-Skandal.

Moralisch gesehen ist das keine Frage: Der Hersteller muss für Aufklärung sorgen, für Aufklärung des damaligen Umgangs mit Risikomeldungen und der damaligen Basis für die Unbedenklichkeitserklärungen. Alle Unterlagen im Firmenarchiv müssten durch eine unabhängige Expertenkommission geprüft und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Sollten sich die Vorwürfe auf Fehlverhalten und dessen Vertuschung wirklich erhärten lassen, hätte Bayer als Schering-Nachfolger in verschiedener Hinsicht zu reagieren, menschlich wie finanziell.

Auf ein Schuldeingeständnis folgen in der Regel Schadenersatzklagen. Welches Interesse sollte ein Pharmaunternehmen also haben, dennoch zur Aufklärung beizutragen?

Ehrlichkeit und Transparenz – wenigstens im Nachhinein – sind auch für die Hersteller besser als Abschottungsmaßnahmen. Und für diejenigen, die es für möglich halten, dass ihre eigenen Missbildungen beziehungsweise die ihrer Kinder auf die Einnahme von Duogynon zurückgehen, ist vor allem Transparenz wichtig. Auch dann, wenn sich keine moralische Schuld nachweisen und keine Kausalität erhärten lässt. Zudem geht es aber auch, einmal mehr, um die Integrität und die Glaubwürdigkeit der Arzneimittelindustrie im Ganzen.

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