: Pflegende korrekt bezahlen
betr.: „Die Pflege geht alle an“, taz vom 28. 8. 08
„Eine durchschnittliche Hinterlassenschaft liegt bei knapp 300.000 Euro. Dass gar nicht vererbt wird, ist relativ selten“ (taz vom 28. 8.). In welcher Welt lebt Frau Justizministerin Zypries? Statistisch werden die Hinterlassenschaften der Milliardäre, Millionäre etc. mit dem Nichts der Armen verrechnet. Das ist eine unzureichende Basis für eine Gesetzesänderung!
Eine pflegende Kraft, ob familiär verbandelt oder nicht, sollte zu dem Zeitpunkt, zu dem die Pflege geleistet wird, korrekt bezahlt werden, nicht erst im Erbfall. Das Vermögen, die Ersparnisse des zu Pflegenden schmelzen damit zu Lebzeiten eventuell bis zum Nullpunkt ab. Danach müssen staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Aber der Pfleger, die Pflegerin hat eine Entschädigung bekommen. Will man die Pflegezeit erst im Erbfall bezahlen, ist bereits vorher alles Geld verbraucht, besonders wenn noch ein Heimaufenthalt bezahlt werden muss! Familienstreitigkeiten um Pflegegeld in Familien, deren „Hinterlassenschaft“ mehr als 300.000 Euro beträgt, sind mir reichlich egal. Übrigens habe ich von meiner Mutter 1.785 Euro geerbt. Das ist mehr als gar nichts im Sinne von Frau Zypries. Wo steckt der Erbe, der 598.215 Euro geerbt hat. Ich würde gerne mit ihm einen Durchschnitt bilden. INGE JAHNKE, Hamburg
Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von LeserInnenbriefen vor. Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der taz wieder.