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Archiv-Artikel

Pfahls bleibt vorerst in U-Haft

AUGSBURG ap/dpa ■ Das Augsburger Landgericht hat gegen den Exrüstungsstaatssekretär Holger Pfahls einen Tag nach dessen Auslieferung aus Frankreich Haftbefehl erlassen. Vorerst muss der ehemalige CSU-Politiker also im Untersuchungsgefängnis bleiben. Wie der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister mitteilte, wird seine Kammer in den nächsten Tagen über eine Haftbeschwerde der Verteidigung entscheiden. Pfahls’ Anwalt Hoffmann hatte eine Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Er argumentiert, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt verjährt sei. Das Landgericht vertritt die Ansicht, durch die Zulassung der Klage 2002 habe sich die Verjährung um fünf weitere Jahre verlängert. Pfahls wird vorgeworfen, von dem Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark Bestechungsgeld angenommen zu haben.