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Archiv-Artikel

Pfahls bleibt in Haft

Die Haftbeschwerde des ehemaligen Rüstungsstaatssekretärs wurde zurückgewiesen

MÜNCHEN dpa ■ Der frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls bleibt in Untersuchungshaft. Das Münchner Oberlandesgericht wies gestern eine Haftbeschwerde in letzter Instanz zurück. Pfahls-Anwalt Volker Hoffmann erklärte, er prüfe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung. Pfahls sei der Steuerhinterziehung von umgerechnet 75.000 Euro aus dem Jahr 1991 dringend verdächtig, sagte ein Gerichtssprecher. Dieser Teilbereich genüge, um die Haftfortdauer aufrechtzuerhalten.

Das Gericht befand, dass bei einer Freilassung mit einer erneuten Flucht Pfahls’ zu rechnen sei. Er war vor seiner Festnahme in Frankreich fünf Jahre untergetaucht gewesen.

Pfahls wird Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er soll 1991 rund 2 Millionen Euro Schmiergeld für ein Panzergeschäft mit Saudi-Arabien erhalten und nicht versteuert haben.