Passagiere verhindern Abschiebung: Krawall im Flieger
Die Abschiebung eines 22-Jährigen von Österreich nach Guinea wurde im letzten Moment abgebrochen. Aktivisten hatten sich Tickets besorgt und im Flieger randaliert.
WIEN ap | Die geplante Abschiebung eines 22-jährigen Mannes aus Guinea ist im letzten Moment verhindert worden. Unterstützer des Studenten hatten sich Tickets für den Linienflug nach Belgien gekauft und vor dem Abflug vom Flughafen Wien-Schwechat im Flugzeug so lange randaliert, bis der Mann wieder aus dem Flugzeug gebracht wurde.
Der Mann hätte per Flieger nach Brüssel gebracht werden sollen, von wo er dann nach Guinea abgeschoben hätte werden sollen. Nach Ansicht des Anwalts Georg Zanger ist eine Abschiebung nach Guinea menschenrechtswidrig, weil dort Bürgerkrieg herrsche. Deshalb habe man einen Antrag auf Sofortmaßnahme gegen die drohende Abschiebung beim EGMR gestellt. Zudem stellte Zanger zwei Beschwerden beim Unabhängigen Verwaltungssenat sowie eine weitere beim Verfassungsgerichtshof in Aussicht.
Der 22-jährige Student ist mittlerweile wieder in Niederösterreich, wo er nach Angaben der Polizei lebt. Der Mann befinde sich "vollständig in der Verfügungsgewalt" der Behörden in Schwechat. Der Mann war nach dem ersten abgelehnten Asylantrag im Mai 2007 aus Österreich nach Großbritannien ausgereist. Von dort aus wurde er entsprechend dem Dublin-Abkommen nach Österreich zurückgeschoben, berichtete Rechtsanwalt Georg Zanger. Hier brachte er einen zweiten Antrag ein, den der Asylgerichtshof mit der Begründung ablehnte, dass über die Sache schon entschieden wurde. Laut Zanger hätte der Antrag aber neu geprüft werden müssen, weil zwischen der Ausreise und dem neuen Antrag 18 Monate lagen. Beim EGMR wird eine Sofortmaßnahme gegen die drohende Abschiebung beantragt.
Zanger will auch gegen die Behandlung des Studenten bei der Polizei vorgehen. Der junge Mann habe einen ganzen Tag nackt ausgezogen in einem Raum verbringen müssen, der von einer Kamera überwacht wird. Der Zugang zu Rechtsberatern sei ihm de facto verwehrt gewesen, denn er spricht nur Französisch. Erst unmittelbar vor der geplanten Abschiebung sei es gelungen, mit ihm Kontakt aufzunehmen, berichtete der Rechtsanwalt.
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