PUNKERMORD : Kein isolierter Einzeltäter
Das Strafmaß im Fall der Tötung eines 32-jährigen Punks in Dortmund ist durchaus gerechtfertigt: Sieben Jahre Jugendstrafe. Die Begründung bewegt sich jedoch allenfalls an der Oberfläche. Denn selbst wenn die Gerichtskammer zu der Erkenntnis kommt, dass in diesem speziellen Fall kein rechtsradikaler Hintergrund zu erkennen sei, lässt sich die Tat nicht ohne einen Blick auf die landesweit vernetzte und gut organisierte Neonazi-Szene beurteilen.
KOMMENTAR VONHOLGER PAULER
Wer die extrem rechten Strukturen außen vor lässt, verkennt die Ursachen. Nur in einem Umfeld, welches von Hass und Gewalt gegen anders denkende, anders aussehende Menschen kann eine derartige Tat entstehen. Der Verurteilte bezeichnete das Opfer als „Zecke“. Ein politischer Begriff. Die juristische Begründung es handele sich dabei um einen unpolitischen „Totschlag“, bleibt daher zweifelhaft.
Die militante Neonazi-Szene verklärt die brutale Tat eines ihrer minderjährigen Mitglieder als Heldenmythos und schlachtet sie ideologisch für ihre menschenverachtenden Kämpfe aus. Die neonazistischen Führer agieren derweil im Hintergrund und lassen andere die Drecksarbeit machen. Staatliche Repression allein greift dabei längst zu kurz, politische Aufklärung stößt an ihre Grenzen. Die regulierenden Mittel der Gesellschaft reichen mittlerweile nicht mehr aus. Ziel muss es sein, die extrem rechten Strukturen aufzudecken und ihre Protagonisten zu isolieren.