PSYCHISCH KRANKE TÄTER : Zwangsbehandlung erschwert
KARLSRUHE | Psychisch kranke Straftäter dürfen nur in Ausnahmefällen zwangsbehandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem Beschluss der Klage eines Straftäters recht und erklärte Richtlinien des Landes Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Somit darf der Mann nicht dazu gezwungen werden, Medikamente einzunehmen. Der Mann, der seit 2005 in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht ist, leidet an einer multiplen Sexual- und Persönlichkeitsstörung. (epd)