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Archiv-Artikel

„PRO DEUTSCHLAND“ DARF NICHT MIT SARRAZIN WERBEN Partei darf nicht sagen: „Wählen gehen für Thilos Thesen“

Die rechtspopulistische Partei Pro Deutschland darf auf ihren Wahlplakaten vorerst nicht mehr mit dem Namen des früheren Bundesbankvorstands Thilo Sarrazin werben. Der Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen“ verletze Sarrazins Recht am eigenen Namen, entschied das Landgericht Berlin am Donnerstag auf Antrag des SPD-Politikers. Per einstweilige Verfügung verbot die Kammer der Partei, die betreffenden Plakate weiter im Wahlkampf zu nutzen (Az. 27 O 468/11). Die Entscheidung kann noch angefochten werden. In Berlin wird am 18. September ein neues Landesparlament gewählt, seit Anfang August hängen die Parteien ihre Plakate auf.

Verstößt Pro Deutschland gegen das Verbot, droht eine Geldstrafe. Die Partei teilte mit, sie werde die Entscheidung genau prüfen und erst dann entscheiden, ob sie dagegen vorgeht. Vorerst werde sie jedoch keine neuen Plakate mit dem Verweis auf Sarrazin anbringen und die bereits hängenden überkleben.

Sarrazin hatte sich im April erfolgreich juristisch dagegen gewehrt, dass die rechtsextreme NPD mit seinem namentlich zitierten Satz warb: „Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden.“ (dapd)