PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK : Bayern will selbst entscheiden
MÜNCHEN | Bayern will eine eigenständige Ethikkommission zum Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) einsetzen. So solle sichergestellt werden, dass der Schutz des Lebens bei genetischen Untersuchungen künstlich befruchteter Embryonen oberste Priorität habe, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Derzeit werde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der die Regelungen des Bundes zur PID in Landesrecht umsetzt. Der Freistaat schlägt mit seinem Alleingang einen Sonderweg ein: Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen wollen eine gemeinsame Ethikkommission einrichten. Auch Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg und Hamburg teilen sich ein Gremium. Huml betonte, dass sich Bayern nicht anschließen werde.
Im Freistaat dürfe die PID nur mit Zustimmung der künftigen bayerischen Ethikkommission angewendet werden: „Das ‚Ja‘ einer Ethikkommission aus einem anderen Bundesland wird dagegen nicht anerkannt.“ Als Grund nannte die Ministerin, dass gerade in Bayern mit vielen Anträgen zu rechnen sei, weil hier mehrere PID-Zentren entstehen sollen. Nur mit einer eigenen Ethikkommission könne der Freistaat jeden Antrag sorgfältig prüfen.
Die bayerische Ethikkommission soll aus acht Mitglieder bestehen: vier Fachärzte aus den Bereichen Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Humangenetik, Kinder- und Jugendmedizin sowie Psychiatrie und Psychotherapie, ein Ethik- und ein Rechtsexperte sowie je ein Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen von Patienten und der Selbsthilfe behinderter Menschen. Durch die PID können Ärzte bei Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch bedingte Erkrankungen erkennen. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. (epd)