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Archiv-Artikel

POTENZMITTEL VIAGRA Beamter erhält Beihilfe

Ein Beamter hat beim Kauf des Potenzmittels Viagra Anspruch auf staatliche Beihilfe, wenn das Medikament ihm wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben wurde. Für eine bestimmte Krankheit keine Beihilfe zu zahlen, sei nicht zulässig, urteilte das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 10 A 11598/06). (dpa)