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PDS-Prozeß: Haftbefehle bleiben bestehen

■ Im Prozeß um die verschobenen PDS-Millionen sieht das Gericht den Vorwurf der Veruntreuung erhärtet

Berlin. Die Haftbefehle gegen die ehemaligen PDS-Funktionäre Wolfgang Pohl, Wolfgang Langnitschke und Karl-Heinz Kaufmann bleiben nach einer Entscheidung der fünften Großen Strafkammer des Landgerichts vom Montag bestehen. Der »dringende Tatverdacht« der Veruntreuung von 107 Millionen Mark aus dem Parteivermögen hat sich nach Worten des vorsitzenden Richters, Bräutigam, in der mehrmonatigen Beweisaufnahme durch eine Vielzahl von Zeugen »bestätigt und erhärtet«.

Zwar sei der Haftgrund der Fluchtgefahr laut Bräutigam weiterhin gegeben, die Haftverschonung könne aber bestehenbleiben, weil die Angeklagten regelmäßig zweimal in der Woche vor Gericht erschienen seien. Die Verteidigung hatte den Antrag auf Aufhebung der Haftbefehle mit einem von ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten begründet. Das Gutachten kam zu dem Schluß, daß der Anklagevorwurf einer Untreue nicht haltbar sei. Das Gericht schrieb diesem Gutachten hingegen eine nur theoretische Bedeutung zu, weil es die gesamte Beweisaufnahme nicht berücksichtige.

Die Strafkammer lehnte einen weiteren Antrag der Verteidigung auf Erstellung eines neuen Rechtsgutachtens zum DDR-Parteiengesetz ab. Die Anwälte hatten zuvor argumentiert, daß das Parteiengesetz, auf das sich die Anklage zum Teil stütze, »verfassungswidrig und damit nichtig sei«. Eine dahingehende Beweisaufnahme ist nach Überzeugung des Gerichts »unzulässig«. Gegenstand der Beweisaufnahme seien Tatsachen, nicht aber Rechtsnamen. Auch sei das Parteiengesetz ohne Bedeutung für die Entscheidung. Der Prozeß wird am Donnerstag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. dpa

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