Ottfried Fischer geht vors Gericht: Der betrogene Bulle

Am Montag begann der Prozess um ein heimlich aufgenommenes Sexvideo mit Ottfried Fischer. Angeklagt ist auch ein Ex-Reporter von "Bild", der Fischer mit dem Band erpresst haben soll.

Jagt als Pfarrer Braun sonst Mörder unter der Kirchenkuppel: Ottfried Fischer Bild: dpa

Ottfried Fischer lächelt, als er auf der Nebenklägerbank Platz nimmt. Der 56-Jährige Kabarettist und Schauspieler ("Der Bulle von Tölz") wollte es so. Er hat sich auf einen Prozess voller peinlicher Details aus seinem Privatleben eingelassen, der am Montag vor dem Münchner Amtsgericht unter großem Medienandrang stattfand. Es sei ein "Kampf für die gute Sache", sagte Fischers Anwalt Steffen Ufer.

Angeklagt sind zwei Prostituierte, zwei Mittelsmänner und ein ehemaliger Bild-Reporter, wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen". Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Die Prostituierten haben Fischer in seiner Wohnung beim Sex gefilmt, um ihn danach zu erpressen. Fischer sollte so dazu gebracht werden, 74.366 Euro an gefälschten Kreditkartenabrechnungen zu bezahlen. Er zahlte nicht und so schickten die Mittelsmänner Bilder aus dem Video an ein Kreditkartenunternehmen und die Bild. Die zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft teilweise ein und entschuldigten sich bei Fischer. Der mitangeklagte ehemalige Bild-Redakteur sagte dagegen aus, er habe Fischer nicht mit einem Sexvideo zur Zusammenarbeit genötigt.

Auf der einen Seite ist der Münchner Prozess eine kleine, schmuddelige Episode aus dem Sexgewerbe. Auf der anderen Seite könnte das Urteil wegweisend für die Recherchepraktiken der Boulevardmedien sein. Dass Druck auf Gesprächspartner ausgeübt wird, gehört zu den Arbeitstechniken des Boulevards. Dass ein Reporter deshalb vor Gericht steht, ist selten.

Der Bild-Redakteur traf den Mittelsmann im Spätsommer 2009 in der Cafeteria des Axel-Springer-Verlags in Berlin. Der Reporter stellte dem Mittelsmann laut Anklageschrift zwischen 50.000 und 100.000 Euro für das Video in Aussicht. Am 29. 10. 2009 überwies der Verlag 3.500 Euro, Verwendungszweck: "Infohon Otti Fischer". Der Bild-Reporter rief bei Fischers Agentin an und sagte, er sei im Besitz des Videos. Die Agentin riet Fischer zu einem Exklusivinterview mit Bild. Das Interview erschien im Oktober 2009. Fischer berichtete ausführlich, wie er die Prostituierten kennen gelernt hatte und von ihnen betrogen worden sei. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Nötigung durch den Reporter.

An den Recherchemethoden findet man zumindest beim Springer-Verlag nichts Verwerfliches. Die Anklage gefährde die Pressefreiheit, empörte sich ein Springer-Sprecher. Für den Prozess wurde zunächst ein Verhandlungstag angesetzt. Ein Urteil lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

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