was kinderbetreuung kosten darf : Organisierte Ungleichheit
Die Sozialbehörde lässt sich nicht gerne in die Karten gucken. Wieviel kostet die Betreuung der Kleinkinder den Staat – pro Nase? Das, Bitte um Verständnis, wolle man nicht sagen, erklärte gestern die Sozialsenatorin, denn das sei so kompliziert und würde nur Verwirrung stiften.
Kommentarvon Klaus Wolschner
Eine kleine Umfrage bei den Betroffenen zeigt: Die staatlichen Zuschüsse sind extrem unterschiedlich. Für Tagesmütter gibt der Staat ein Drittel dessen aus, was die Betreuung in einer staatlichen Kita „kostet“. Eine vergleichende Qualitätskontrolle gibt es nicht – niemand weiß, ob die institutionelle Betreuung wirklich dreimal so gut ist.
Vollends ungerecht wird das System, wenn man dazu nimmt, welch unterschiedlichen „Eigenbeiträge“ Eltern bei gleichen Einkommensverhältnissen für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssen. Wenn der Staat die Betreuung der Kleinkinder zu seiner Sache erklärt, dann sind solche Ungleichheiten aber keine Privatsache mehr. Die Sozialbehörde verweigert die Transparenz bei den Kosten, weil sie die Ungerechtigkeiten aufrechterhalten will. In systematischen Einzelverhandlungen wird zudem über die Zuschüsse entschieden – das macht die Träger der Kinderbetreuung erst richtig abhängig. Und die sind klug und schweigen.