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Archiv-Artikel

Ordnung 1: Linierte Klausur

Ungeachtet aller Sparzwänge hat im öffentlichen Dienst Berlins alles seine Ordnung: Das Verwaltungsgericht entschied am Dienstag, dass einem Kriminalkommissar-Anwärter das Schreiben einer Klausur auf liniertem Papier durchaus zuzumuten sei. Die Richter muteten in der wegweisenden Entscheidung dem Polizeibeamten in spe einiges zu: Das linierte Prüfungspapier müsse der Kläger selbst dann hinnehmen, wenn er seit 15 Jahren ausschließlich auf unliniertem Papier schreibe. Schließlich werde der Polizist in seiner Laufbahn auch dienstlich mit Vordrucken und Papieren befasst sein, „die ein Schriftbild in gewissem Rahmen vorgeben“. AFP