: Online-Shopping II
Der Internethandel birgt für Verbraucher neben Vorteilen wie Bequemlichkeit und Schnelle auch Gefahren: die persönliche Beratung fehlt, Produkte können nicht vor dem Kauf überprüft werden, der Anbieter ist anonymisiert. Mit der Schuldrechtsreform im Januar 2002 wurden zwar besondere Verbraucherschutzbestimmungen zum Versandhandel und zum elektronischen Rechtsverkehr in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert, doch Unwissenheit über geltendes Recht zum Beispiel oder Besonderheiten bei grenzübergreifenden Geschäften schaffen weiter Probleme. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. in Deutschland hat deshalb eine außergerichtliche, virtuelle Schlichtungsstelle für den Internethandel eingerichtet. VerbraucherInnen, allerdings nur aus Deutschland, können sich in Streitfällen mit einem gewerblichen Internetverkäufer kostenlos an www.ombudsmann.de wenden.