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Archiv-Artikel

Ohrfeigen erlaubt!

In Belgien darf man Jehovas Zeugen ungestraft verhauen

BRÜSSEL kna/taz ■ Ein aufgebrachter Mann, der im belgischen Ronse einen „Zeugen Jehova“ an seiner Haustür ohrfeigte, muss dafür keine Strafe zahlen. Ein Richter in Oudenaarde wies auch die Forderung des „Zeugen Jehova“ nach Erstattung der Kosten für seine dabei zu Bruch gegangene Brille zurück, wie belgische Medien am Mittwoch berichteten. Zwar habe sich der Mann eines Vergehens schuldig gemacht, angesichts der Umstände sei eine Strafe aber nicht angebracht. Denn die „Zeugen Jehova“ hatten laut den Berichten den von einer Nachtschicht heimgekehrten Mann zweimal durch aufdringliches Klingeln aus dem Bett geholt. Obwohl der aus dem Schlaf gerissene Bewohner ihnen erklärte, grade kein Interesse an einem Gespräch über Gott zu haben, habe einer von ihnen einfach seinen Fuß in die Tür gestellt und auf Einlass gedrungen. Da schlug der Mann zu.