in kürze ARBEITSLOSENGELD : Ohne Kirchensteuer
Das Arbeitslosengeld wird ab 1. Januar 2005 ohne Berücksichtigung eines Kirchensteuersatzes ermittelt. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte am Mittwoch, damit könnten für Arbeitslosengeldempfänger, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht der Kirchensteuer unterlegen hätten, die Bezüge steigen. (ap)