in kürze MANAGERGEHÄLTER : Offenlegung per Gesetz
Per gesetzliche Regelung sollen Topmanager nach dem Willen von Aktionärsschützern zur Offenlegung ihrer Gehälter gezwungen werden. In den Hauptversammlungen 2004 hätten nur neun DAX-Firmen die Vorstandsbezüge individualisiert offen gelegt. Das sei enttäuschend, so die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. (dpa)