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Archiv-Artikel

in kürze MANAGERGEHÄLTER Offenlegung per Gesetz

Per gesetzliche Regelung sollen Topmanager nach dem Willen von Aktionärsschützern zur Offenlegung ihrer Gehälter gezwungen werden. In den Hauptversammlungen 2004 hätten nur neun DAX-Firmen die Vorstandsbezüge individualisiert offen gelegt. Das sei enttäuschend, so die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. (dpa)