■ Öko-Tips: Kleinbetriebe in der Pflicht
ÖKO-TIPS
Kleinbetriebe in der Pflicht
Auch Kleinbetriebe haften für ihre Produkte und müssen den Nachweis erbringen, daß sie sorgfältig und hygienisch einwandfrei gearbeitet haben. Diesen Grundsatz stellte der Bundesgerichtshof (BGH) unlängst bei der Entscheidung um ein mit Salmonellen verseuchtes Hochzeitsessen auf. Die Entscheidung gilt als wegweisend für das gesamte Lebensmittelrecht, aber auch für andere Handwerksbereiche.
Im vorliegenden Fall waren zahlreiche Hochzeitsgäste, darunter auch die Brautleute, nach dem Genuß eines Puddings an Salmonellen erkrankt. Das Hochzeitspaar verklagte den Gastwirt auf Schadenersatz. Nach der bisherigen Rechtsauffassung hätte das Paar den Nachweis für ein Verschulden des Gastwirts erbringen müssen.
Das BGH-Urteil (AZ VI ZR 171/91) kehrt die Beweislast um: Auch kleine Herstellungsbetriebe haften für ihre Produkte, der Gastwirt hätte beweisen müssen, daß die verwendeten Eier in Ordnung waren oder ohne sein Verschulden von Salmonellen befallen wurden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen