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Archiv-Artikel

ONLINE-DURCHSUCHUNGEN: WURDEN SCHILY UND SCHÄUBLE GETÄUSCHT? Geheimdienst außer Kontrolle

Wer trägt die Verantwortung für den jüngsten Verfassungsschutz-Skandal? Otto Schily und die frühere rot-grüne Bundesregierung oder doch der amtierende Innenminister Wolfgang Schäuble? Oder hat der Verfassungsschutz die Politiker aller Couleur hinters Licht geführt? Fest steht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz fühlte sich von der Politik ermächtigt, mit Spionagesoftware auf die Festplatten von Privatcomputern zuzugreifen. Zwar hat es wohl nur wenige derartige Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz gegeben. Der Vorgang ist also weniger ein Beleg für Tendenzen zum Überwachungsstaat, sondern eher dafür, wie schnell sich Dienste und Sicherheitsbehörden verselbständigen, wenn sie nicht öffentlich und nachvollziehbar kontrolliert werden.

In einer überraschenden Wendung erklärte jetzt der damalige Innenstaatssekretär Lutz Diwell (SPD), mit der Dienstvorschrift seines Ministeriums sollte die Ausspähung privater Festplatten gar nicht erlaubt werden. Na so was. Hat ihn also der Verfassungsschutz gelinkt? Oder will Diwell nur seine Weste weißwaschen? Immerhin ist er ja noch politisch aktiv, und zwar ausgerechnet als Staatssekretär bei Justizministerin Zypries (SPD), die nicht gerade als Anhängerin von Online-Durchsuchungen bekannt ist.

Denkbar ist aber auch, dass Geheimdienst und Innenministerium zunächst nur über eine Erlaubnis für die klandestine Beobachtung von Internet-Foren sprachen und sich erst später neue technische Möglichkeiten zum Festplatten-Zugriff ergaben. Auch dann ist aber wieder die Frage, hat der Geheimdienst hier eigenmächtig gehandelt oder doch mit Rückendeckung des nun amtierenden Innenministers Schäuble?

Dass diese Vorgänge bisher im Wesentlichen geheim gehalten werden, macht die Aufklärung und öffentliche Diskussion schwer. Es zeigt auch, dass der eingeschlagene Weg, die neuen Befugnisse per geheimer Dienstvorschrift zu erteilen, nicht nur rechtswidrig war, sondern auch demokratieunverträglich ist. Auch wenn der Staat das Recht erhält, heimlich in Grundrechte der Bürger einzugreifen, muss zumindest diese Ermächtigung transparent und demokratisch legitimiert sein. CHRISTIAN RATH