: OLG: Sitzblockaden sind Nötigungen
Koblenz (dpa) - Das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) hält an seiner Rechtsauffassung fest, daß Sitzblockaden eine strafbare Nötigung darstellen. Dabei bleibt nach Auffassung der Richter eine Blockade auch dann verwerflich, wenn die Blockierer auf den ihrer Meinung nach verheerenden Rüstungswettlauf aufmerksam machen und die Bevölkerung aufrütteln wollen. Dagegen hatte das Amtsgericht Simmern/Hunsrück eine Frau nach einer Blockadeaktion vor dem US–Militärstützpunkt Hasselbach wegen Nötigung verurteilt. Das Landgericht Bad Kreuznach sprach die Frau dagegen von diesem Vorwurf frei. Das Koblenzer OLG hob die Entscheidung der Vorinstanz wieder auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Mainz.
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