OECD-STEUERKONVENTION : Deutschland ratifiziert
Deutschland hat gestern als 16. Staat das Übereinkommen zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuerangelegenheiten von OECD und Europarat unterzeichnet. Das Abkommen von 1988 soll durch enge Kooperation und besseren Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der Länder Steuerflucht verhindern. (ap)