in kürze ÖFFENTLICHES RECHT : Nur ein Gerichtstyp
Für Rechtsstreitigkeiten in Finanz-, Sozial- und Verwaltungsfragen soll künftig nur noch ein Gerichtstyp zuständig sein. Darüber wollen die Länder-Justizminister auf ihrer gestern begonnenen zweitägigen Jahreskonferenz in Bremerhaven entscheiden. Die Zusammenlegung soll unterschiedliche Belastungen der Gerichte ausgleichen. (dpa)