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Archiv-Artikel

in kürze ÖFFENTLICHES RECHT Nur ein Gerichtstyp

Für Rechtsstreitigkeiten in Finanz-, Sozial- und Verwaltungsfragen soll künftig nur noch ein Gerichtstyp zuständig sein. Darüber wollen die Länder-Justizminister auf ihrer gestern begonnenen zweitägigen Jahreskonferenz in Bremerhaven entscheiden. Die Zusammenlegung soll unterschiedliche Belastungen der Gerichte ausgleichen. (dpa)