: „Nötigung“ soll verschärft werden
Bonn (taz) - FDP und CDU/CSU haben sich grundsätzlich auf eine Verschärfung des §240 Strafgesetzbuch (Nötigung) geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der allerdings noch nicht erarbeitet worden ist, soll voraussichtlich noch dieses Jahr beschlossen werden. Der Vorsitzende der CDU/ CSU–Fraktionsarbeitgruppe Recht, Fritz Wittmann, erläuterte gestern auf einer Pressekonferenz die Grundzüge des neuen Paragraphen: Die Frage der Verwerflichkeit soll nur noch für unmittelbare Handlungen und nicht für deren politische Fernziele geprüft werden. Ein Sprecher des Justizministeriums meinte, daß dadurch verhindert werde, daß „Richter zum politischen Zensoren werden“. Tatsächlich wird dadurch aber die Verurteilung von Blockierern erleichtert. Die Tatsache, daß das politische Fernziel der Friedenssicherung so gewichtig sei, daß eine deshalb durchgeführte Sitzblockade den Tatbestand der Verwerflichkeit nicht erfülle, hat in einigen Prozeßen bisher zu Freisprüchen geführt. Der verschärfte Nötigungsparagraph soll aber nicht im Rahmen des neuen Artikelgesetzes zur Inneren Sicherheit verabschiedet werden. oto
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