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Archiv-Artikel

HEIRATSWILLIGE AUSLÄNDER Nicht sicher vor Abschiebung

SAARLOUIS | Heiratswillige Ausländer sind nicht vor einer Abschiebung sicher. Das entschied das OVG Saarlouis. Demnach muss die Eheschließung „unmittelbar bevorstehen“. Nur in diesem Fall könne der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Ehe schon im Vorhinein greifen. Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines aus dem Kosovo stammenden Mannes ab. Der Kläger hatte vergeblich versucht, als asylberechtigt anerkannt zu werden, und sollte nun in sein Heimatland abgeschoben werden. (dpa)