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Archiv-Artikel

in kürze PROZESSFINANZIERUNG Nicht mit Lebens-Police

Eine Lebensversicherung muss nicht zwingend zur Prozessfinanzierung gekündigt werden. Nach dem Urteil des OLG Koblenz muss in jedem Fall geprüft werden, ob der Rückkaufswert für den Betroffenen zu einem so hohen Verlust führt, dass ihm eine Kündigung nicht zugemutet werden kann. (Az.: 11 WF 626/04) (dpa)