in kürze ROTE AMPEL ÜBERFAHREN : Nicht immer Fahrverbot
Das Nichtbeachten einer roten Ampel muss nicht zwangsläufig ein Fahrverbot zur Folge haben, so das OLG Koblenz. Vielmehr müsse das Gericht in jedem Einzelfall prüfen, ob ein so genanntes Augenblicksversagen zu dem Rotlichtverstoß geführt habe, und die Folgen des Fahrverbots für den Fahrer berücksichtigen (Az.: 1 Ss 333/03). (dpa)