in kürze KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG : Nicht für Mörder
Ein wegen Mordes einsitzender britischer Häftling und seine Frau sind mit ihrem Wunsch nach einer künstlichen Befruchtung auch vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Weigerung der britischen Justiz, den Klägern zu einem Kind zu verhelfen, sei kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Familie, so die Richter. (afp)