das wichtigste : Neues Tarifrecht für Bund und Kommunen
BERLIN dpa ■ Für die 2,3 Millionen Arbeiter und Angestellten des Bundes und der Kommunen gilt ab 1. Oktober ein völlig neues Tarifrecht. Es löst den in vier Jahrzehnten gewachsenen und immer unübersichtlicher gewordenen Bundesangestelltentarif (BAT) und den Arbeiter-Manteltarifvertrag ab. Das neue Recht führe zu einer deutlichen Vereinfachung, es stärke Eigenverantwortung und Leistung, sagte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gestern in Berlin. Das neue Tarifsystem hebt die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten auf. Die Bezahlung nach Familienstand und Lebensalter wird abgeschafft. Entscheidend für das Weiterkommen sind künftig allein Erfahrung und Leistung. Die Arbeitszeiten werden flexibler. Ab 2007 wird eine leistungsorientierte Bezahlung eingeführt. Dafür stehen zunächst ein Prozent der Entgeltsumme zur Verfügung.