Neues Polizeirecht : Was für eine Sicherheit?
Die von der CDU am Wochenende vorgelegten Kernpunkte für Hamburgs neues Polizeigesetz folgen einem Grundgedanken: Die Polizei soll, ohne dass überhaupt eine Straftat geschehen ist, stärker vorbeugend tätig werden. Wer unter Verdacht gerät, etwas Böses im Schilde zu führen, oder auch, wer in den Augen der Polizei einfach nur auffällig ist, darf nun präventiv kontrolliert, verbannt, inhaftiert und gerastert werden. Dabei reichen der CDU im besten Fall „Annahmen“ der Polizei aus – im schlechtesten Fall können die neuen Maßnahmen teilweise auch gleich „verdachtsunabhängig“ eingesetzt werden.
Kommentar vonMarco Carini
Man kann es auch anders sagen: Polizeilicher Willkür wird Tür und Tor geöffnet. Wer allein so aussieht, als könnte er ein Hooligan, ein „Chaot“, eine illegal in Hamburg lebende Person sein, wird solche Sanktionen zu spüren bekommen. Besonders die geplante Ausweitung von Rasterfahndungen macht deutlich, wie stark Bürgerrechte eingeschränkt werden sollen: Beruht doch jedes Raster darauf, dass neben den gesuchten Personen haufenweise „Unschuldige“ mit ins Visier der Ermittler geraten.
Mit einer liberalen, weltoffenen Stadt haben diese Vorschläge nichts mehr zu tun. Und niemand, der nicht die weiße Hautfarbe hat, sich politisch raushält, einen Standard-Lebenslauf wählt und möglichst noch 1,4 Kinder sein Eigen nennt, darf sich sicher fühlen – sicher davor, in den Blick der Fahnder zu geraten.
Dieses Sicherheitsempfinden freilich wollte die CDU wohl auch gar nicht verbessern.