Neuentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes: Schufa soll Daten gratis rausrücken müssen
Was weiß meine Bank über mich? Das Innenministerium will, dass Datensammler Bürger genauer informieren müssen.
BERLIN taz Ein Neuentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes soll die Rechte der Verbraucher bei Kreditauskünften stärken. Unter anderem solle jeder Bürger das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr bei der Auskunftei Schufa bekommen, bestätigte das Bundesinnenministerium am Sonntag.
Mit der Gesetzesänderung möchte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Verfahren transparenter machen, mit dem die Schufa für Kreditgeber die Bonität eines Bürgers berechnet. So sollen sich die Verbraucher zukünftig darüber informieren können, welche ihrer Daten benutzt wurden, um ihre Zahlungsfähigkeit einzustufen. Im Innenministerium sieht man den Neuentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes als notwendige Reaktion auf die steigende Bedeutung des sogenannten Scoring. Scoring bezeichnet das Verfahren, mit dem Unternehmen wie Geschäfte, Banken, Versicherungen oder Telefonanbieter vor Vertragsabschluss berechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kunde zahlen kann. Wie alt eine Person ist, welche Autos sie bis jetzt gekauft hat oder in welchem Stadtviertel sie wohnt - all diese Daten fließen in den Scorewert ein. Zusammengestellt werden sie von Auskunfteien: Das sind Unternehmen, die sich auf das Sammeln und Handeln mit Personendaten spezialisiert haben. Die Gesetzesänderung, die Schäuble noch mit den anderen Ministerien abstimmen muss, soll bis 2009 verabschiedet werden.
Der Entwurf sieht vor, dass Bürger zumindest nachfragen können, wie ihr Scorewert zustande gekommen ist - etwa ob ihre Wohnung in einer armen Gegend dafür sorgt, dass sie hohe Kreditzinsen zahlen müssen. Eine Anpassung des Gesetzes sei besonders durch neue Entwicklungen im Geschäftsverkehr wie dem Handel im Internet und dem Trend zu Kundenkarten nötig geworden, sagte Schäubles Sprecher Stefan Paris. Zwar können Verbraucher sich schon jetzt Auskünfte über ihre Bonitätswerte holen. Das kostet aber erstens Geld - eine Schufa-Anfrage zum Beispiel 7,80 Euro -und ist zweitens wenig hilfreich, wenn etwa die Schufa Personendaten bei Bedarf einkauft und sie nach ihrer Verwendung sofort wieder löscht.
Anlass zu einer Gesetzesüberarbeitung gab auch eine Untersuchung zur Praxistauglichkeit des Scorings, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Auftrag gegeben hatte. Der damalige Untersuchungsleiter Dieter Korczak kritisierte das Verfahren Anfang dieses Jahres: Die Berechnung erfolge völlig willkürlich, echte Prognosen könne man mit dem Scoring nicht machen. Testkäufe ergaben zudem, dass viele Banken gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Das verbietet, Entscheidungen mit rechtlichen Folgen für den Kunden allein auf eine rein automatische Datenverarbeitung zu stützen.
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